Bis zum 18. November für Fördermittel bewerben!

Die Kieler Ratsversammlung stellt zum zweiten Mal 5.000 Euro für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Gaarden zur Verfügung, um Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern. Sie unterstreicht damit die Wichtigkeit dieser Branche für den Standort. Es sollen Projekte gefördert werden, die vor allem den Wirtschaftsstandort stärken. Folgende Projekte kommen für eine Förderung in Frage:

1. Gründungswillige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, die eine Existenzgründung in Gaarden vornehmen wollen

Umfragen unter Kultur- und Kreativschaffenden haben ergeben, dass der Standort Gaarden äußerst attraktiv sein kann. Um die Szene im Stadtteil weiter zu stärken, sollen Existenzgründungen hier gefördert werden. Hier kann es einen Zuschuss z.B. für eine Werbekampagne geben oder die Anschaffung notwendiger Technik unterstützt werden.

2. Bestehende Unternehmen, die den Wirtschaftsstandort Gaarden mit ihren Produkten oder Dienstleistungen nach außen hin präsentieren und damit positiv vermarkten

Der Besatz an Unternehmen aus diesem Bereich ist in Gaarden nicht unerheblich. Um diese Unternehmen weiter zu stärken und auszubauen, sollen Fördergelder in diesen Bereich fließen. Auch hier können z.B. Werbekampagnen gefördert werden; die Mittel könnten auch für die Erneuerung der Firma eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Unternehmen mit ihren Produkten auch eine Wirkung über den Stadtteil hinaus entfalten.

3. Kulturprojekte, die den Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken und eine Außenwirkung entfalten

Kulturprojekte können den Wirtschaftsstandort stärken, indem sie z.B. Menschen auch von außerhalb in den Stadtteil ziehen. Sie leisten damit einen Beitrag zur Erneuerung und Aufwertung des Stadtteils sowie zur Förderung von unternehmerischer Tätigkeit, Innovation, Beschäftigung und Nachhaltigkeit. Nicht gemeint sind klassische Kulturprojekte, die ggfs. aus anderen Töpfen gefördert werden können.

Nicht förderfähig sind laufende Kosten wie z.B. Mieten oder Telekommunikation. Jeder zu Fördernde muss grundsätzlich auch ohne die Förderung am Markt bestehen können.

Über die Förderung entscheidet ein Beirat, der aus Vertreter/Innen des Stadtteils, des Wirtschaftsbüro Gaarden und der Verwaltung zusammengesetzt ist. Die Anträge sollen kurz die zu fördernde Firma und das zu fördernde Projekt skizzieren und den Zweck der Förderung beschreiben. Die beantragte Fördersumme soll 1.000 Euro nicht überschreiten. Die Anträge sollen per E-Mail eingereicht werden. Der Nachweis der Verwendung erfolgt durch Einreichung eines kurzen Sachstandsberichts und der Belege im Original.

Annahmeschluss ist der 18. November 2016.

Bitte vermerken Sie in dem Antrag verbindlich, bis wann das Geld ausgegeben und wann der Nachweis über die Mittel erbracht werden soll. Die Projektgesellschaft Kiel Gaarden GmbH wurde damit beauftragt, die Abwicklung der Förderung zu übernehmen. Anträge können formlos via E-Mail bei der Projektgesellschaft eingereicht werden, die auch für Rückfragen zur Verfügung steht.

Projektgesellschaft Kiel Gaarden
c/o Landeshauptstadt Kiel
Christoph Adloff
Fleethörn 9
24143 Kiel
Telefon: 0431 901 3035
E-Mail: christoph.adloff@kiel.de

(Quelle: www.kieler-ostufer.de)